AGB
Der Kunde (Anwender) erklärt sich mit den AGB's der Walzmühle Rain einverstanden.
Die Firma Walzmühle Rain (nachfolgend die Firma genannt) ist berechtigt, Abklärungen über die Bonität des Kunden zu treffen.
Die Firma ist ohne Schadenersatzpflicht berechtigt, die Produktelieferung herauszögern bis zum Erhalt des positiven Bonitätsbescheides des Kunden.
Die Firma ist ohne weitere Angaben, trotz Offertstellung berechtigt, dem Kunden die Lieferung ohne Begründung zu verweigern.
Die Lieferung der Produkte im Post- oder Versandhandel erfolgt frei Haus, ohne spezielles Einräumen in Regalen oder Magazinen.
Die Lieferung der Produkte in Mengen über 500 kg erfolgt franko Mehllager, welche mit Palettenablad bedienbar sind. Ist das Einräumen in Lagerräume mit besonderen Aufwendungen verbunden, ist die Firma berechtigt, einen Zuschlag dafür zu erheben. Besondere Aufwendungen können sein:
- Kein Ablad mit Palettenrolli möglich
- Umlad von Paletteninhalt
- Handablad der Säcke in Mehllager
- Umständliche, zeitaufwendige Abladeorte
Die Firma entscheidet, ob die Kriterien des Abladeortes dem Standard Palettenablad genügen.
Lieferkombinationen von lose und gesacktem Mehl werden bezüglich der Mengenrabattierung mit einer Fakturierung und einem Gesamtrabatt erfolgen, sofern die gesackte Ware nicht mehr als 600 kg je Lieferung beträgt. Andernfalls wird die gesackte Ware von der Firma separat beliefert und berechnet.
Bestellungen mit einem Lieferbetrag unter Fr. 200.- werden via Kreditkarte belastet.
Zahlt der Kunde die gemachte Lieferung nicht bis zum angegebenen Zahlungsziel, ist er ohne Mahnung im Verzug.
Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Tagen nach der Lieferung schriftlich angebracht werden.
Falsche Angaben der Kunden bezüglich der Jahresverbrauchsmengen, welche eine Toleranzmenge von 5% überschreiten, werden mit Verzugszins von Kantonalbankzins Kt. Aargau 1 Hypothek + 2.5 % nachfakturiert.
Die Verzugszinsen betragen Kantonalbankzins Kt. Aargau 1. Hypothek +2.5%. Die Verzugszinsen laufen nach Ablauf des Zahlungsziels.